Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSGI) hat das von der LSS erarbeitete Schulungsprogramm zur Kenntnis genommen und diesem zugestimmt.
Das sind die nächsten Schritte:
- Die Referentin für Sucht- und Drogenhilfe beim Paritätischen LV stellt dieses Programm den paritätischen Suchtberatungsstellen zur Verfügung.
- Die Suchtberatungsstellen, die Schulungen für Präventionsbeauftragte der CAV anbieten möchten, tun dies auf der Grundlage dieses Programms. So ist es mit der Fachabteilung des Ministeriums abgestimmt.
- Die schulungsanbietenden Beratungsstellen informieren die Landesstelle für Suchtfragen (LSS) über die Schulungstermine mit Angabe der Kontaktdaten zur Anmeldung. Diese Termine werden auf der Webseite der LSS veröffentlicht. Dies ist für BW die offizielle Seite für CAV zum Finden von Schulungsangeboten.
- Die Beratungsstellen, die bei der LSS Schulungen melden, erhalten von der LSS eine einheitliche Teilnahmebescheinigung für die Teilnehmenden.
- Diese Teilnahme- Bescheinigung ist maßgeblich für die Antragstellung der CAV beim RP Freiburg. Sie muss dem Erstantrag nicht beiliegen, sondern kann nachgereicht werden.
Das Schulungsprogramm ist nicht öffentlich und daher nicht auf der LSS Webseite oder der paritätischen Webseite zu finden. Die Beratungsstellen erhalten das Programm jeweils über Ihre Verbandsvertretung. Auch die Beratungsstellen sind gebeten das Programm in dieser Form nicht zu veröffentlichen.
Die zu erwartende BZgA Empfehlung für das Schulungscurrriculum (frühestens Anfang August) wird mit dem LSS Programm abgeglichen und dieses gfs. entsprechend angepasst werden. Ebenso sollen Praxisaustausch für Verbesserungen und Nachjustierungen genutzt werden. Entsprechende Termine für den Praxisaustausch werden durch die LSS rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Abschließend noch einmal zur immer wieder auftauchenden Frage, welche Schulungen anerkannt werden Folgendes:
Die Anbieter müssen Landesstellen, Suchtberatungsstellen oder vergleichbar öffentlich geförderte Stellen sein. Privatwirtschaftliche Angebote, die z. Zt. allerorten auftauchen, werden von den Erlaubnisbehörden nicht anerkannt. Für BW gilt das LSS Schulungsprogramm.
test Dorothea Aschke
