Mit Schreiben vom 18.03. hat die Bundearbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege auf den gesellschaftlich notwendigen Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Freien Wohlfahrtspflege hingewiesen. In dem Appell an die Bundeskanzlerin findet auch die Kinder- und Jugendhilfe Berücksichtigung. Bedauerlichweise gibt es dort keine Ausführungen zu den ambulanten Angeboten. Aber der Appell ist ein grundsätzlicher Aufruf, dass wir für die Wohlfahrtspflege, unabhängig vom Aufgabenfeld, klare Maßnahmenbündelungen und eine Sicherstellung der Finanzierung auch beim Ausfall oder der Reduzierung von Leistungen benötigen.
Schreiben der BAGFW an die Bundeskanzlerin vom 18.03.2020