Wer kann das Darlehen beantragen?
Darlehensberechtigt sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Freien Wohlfahrtsverbände für:
- regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung
- überregionale Einrichtungen
- Modellvorhaben und
- bundeszentrale Einrichtungen
Das Treuhandvermögen kann auch
- zur Bewältigung der Herausforderungen des demographischen Wandels
- zur Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
verwendet werden.
Was wird gefördert?
Die Finanzierungsmittel dienen dem Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden sowie der Finanzierung von Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Mietobjekte sind nicht förderfähig. Voraussetzung für die Förderung aus dem Revolvingfonds ist, dass die zu finanzierenden Projekte keine anderen Zuwendungen des Bundes erhalten und die beihilferechtliche Prüfung (De-minimis) positiv beschieden wurde.
Wie hoch liegt der maximale Darlehensbetrag?
Der maximale Darlehensbetrag beträgt derzeit 1.000.000 Euro.
Es werden maximal 50% der Gesamtkosten als Darlehen gewährt.
Wie lang ist die Laufzeit, wie hoch die Tilgung?
Die Laufzeit der Darlehen bemisst sich nach der Nutzungsdauer der geplanten Maßnahme. Die Tilgung beträgt jedoch mindestens 4 % jährlich.
Interesse?
Die Antragsunterlagen erhalten Sie von
Andrea Haid
0711 2155-130
haid@paritaet-bw.de