Sommerzeit ist Reisezeit. Im Zusammenhang mit dem Konsum-Cannabis-Gesetz und dem Medizin-Cannabis-Gesetz mehren sich die Fragen in diesem Zusammenhang.
Nach europäischem Recht sind alle EU-Staaten verpflichtet,
„das Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Verkaufen, Liefern - gleichviel zu welchen Bedingungen -, Vermitteln, Versenden - auch im Transit -, Befördern, Einführen oder Ausführen von Drogen“ unter Strafe zu stellen.
Auch „das Anbauen der Cannabispflanze“ sowie „das Besitzen oder Kaufen von Drogen“ müssen grundsätzlich unter Strafe gestellt werden" (Quelle: EU-Rahmenbeschluss)
Cannabis aus Deutschland darf daher nicht in andere EU-Länder mitgenommen werden. Ausnahmen gelten nur für Cannabis als Medizin.
Seit dem 1.4.2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Allerdings ist medizinisches Cannabis in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin Betäubungsmittel. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. Die nachfolgenden Informationen sollten bei Reisen berücksichtigt werden.
Unter folgenden Links finden Fachkräfte der Suchtberatung weitere Orientierung zu diesen Fragestellungen.