Am 18.06.2019 wurde das Pflegelöhneverbesserungsgesetz im Kabinett der Bundesregierung beschlossen, welches nun nach der Sommerpause in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Es soll bis zum Ende diesen Jahres in Kraft gesetzt werden.
Der Regierungsentwurf wurde am 18.06.2019 vom Kabinett beschlossen wurde. Er wird nach der Sommerpause in das parlamentarische Verfahren eingebracht und beraten werden.
Mit den Regelungen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in der Pflege die Arbeitsbedingungen zu verbessern, insbesondere aber dafür zu sorgen, dass in der gesamten Branche für Pflegehilfs- und Pflegefachkräfte bessere Mindestentgelte oder Lohnuntergrenzen gelten, als das bisher der Fall ist.
Das Vorhaben war Teil der durchaus kontrovers geführten Diskussionen im Rahmen der Arbeitsgruppe 5 der Konzertierten Aktion Pflege. Es hat Aufnahme in das Abschlusspapier gefunden.
Zur Erreichung dieses Ziels steht bisher nur das bekannte Pflegekommissionsverfahren zur Verfügung, in dem der Pflegemindestlohn von derzeit 11,05 Euro (West) und 10,55 Euro (Ost) pro Stunde festgelegt wurde. Er gilt noch bis zum 30.04.2020. Ein tarifvertraglicher Weg zur Festlegung von Mindestentgelten unter Einbindung des kirchlich orientierten Teils der Branche, die bundesweit verbindliche Anwendung finden sollen, ist im Arbeitnehmerentsendegesetz (dem Regelungsort auch der Pflegekommission) bisher nicht geregelt. Außerdem gibt es bisher keinen Tarifvertrag für die Pflege, der auf die ganze Branche erstreckt werden könnte.