Reform des Kinder- und Jugendschutzgesetzes

Fachinformation - geschrieben am 26.05.2021 - 12:25

Die Reform des Kinder- und Jugendschutzgesetzes war dringend erforderlich, um Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im Netz zu schützen. Deshalb traten mit der Reform neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz am 01.05.2021 in Kraft. Die gesetzlichen Änderungen wurde bereits seit mehreren Jahren von Seiten der Fachwelt gefordert. Gleichfalls gab es Forderungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen, die mit der Reform umgesetzt wurden. 

Das Gesetz basiert auf mehreren neuen Regelungsansätzen, die den Dreiklang aus Schutz, Orientierung und Durchsetzung umfassen. Zudem regelt es die Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

 

Was beinhaltet die Neuregelung konkret?

 

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.04.2021 finden sich folgende Ausführungen:

"1. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen

Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen.

Vorsorge kann beispielsweise in sicheren Voreinstellungen, leicht erreichbaren Melde- und Hilfesystemen oder Systemen zur Altersverifikation getroffen werden. Die konkret erforderlichen Vorsorgemaßnahmen können mit Blick auf Eigenheiten und Nutzungsanwendungsbestimmungen eines Angebots variieren. Die gesetzliche Regelung lässt den notwendigen Spielraum sowohl für eine passgenaue Anwendung als auch für die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen.

 

2. Modernisierung von Alterskennzeichen

Die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst: Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind.

Interaktionsrisiken finden Eingang in die Altersbewertung, wenn und soweit sie die Alterseignung des Mediums wesentlich prägen. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung unter anderem sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen. Durch eine Einbeziehung in das Alterskennzeichen selbst werden zum Beispiel Eltern auf einen Blick befähigt, eine Entscheidung zu treffen.

 

3. Konsequente Rechtsdurchsetzung

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

 

4. Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. Ebenso wird sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure vernetzen, die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorantreiben und Orientierung ermöglichen. Für die Erfüllung dieser neuen Aufgabe wird die Behörde sukzessive auch personell ausgestattet; schon für 2021 sind 37 zusätzliche Stellen vorgesehen. Bei der Bundeszentrale wird ein Beirat eingerichtet, der nicht nur konsequent die Interessen von Kindern und Jugendlichen einbringt, sondern in dem Kinder und Jugendliche auch - erstmals bei einer Behörde - selbst vertreten sind."

 

Die wesentlichen Inhalte des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes finden Sie im Detail hier.

 

Aktion Jugendschutz (ajs) Baden-Württemberg bietet eine Online-Seminar zum Thema "Reform des Jugendschutzgesetzes: Was ändert sich?" am 07.07.2021 an. Weitere Informationen zur Veranstaltung können Sie hier nachlesen. Die Teilnahme ist kostenlos.

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