Im Rahmen des KVJS-Pilotprojekts zur Konversion von WfbM-Plätzen zu Arbeitsplätzen in Inklusionsbetrieben sollen mindestens 300 in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts oder Zweckbetriebe der Werkstätten ausgelagerte Arbeitsplätze gruppenbezogen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Inklusionsabteilungen oder –betrieben der Werkstätten umgewandelt werden.
Die im September 2023 vom KVJS im Entwurf veröffentlichten Rahmenbedingungen des Projekts wurden in den vergangenen Monaten u.a. mit der LAG WfbM und der LAG Werkstatträte diskutiert und weiterentwickelt. Die Endfassung der Projektbeschreibung mit den Eckpunkten des Modellprojekts und den Fördergrundsätzen wurde am 10. Juni veröffentlicht.
Ab 1. Juli 2024 können Förderanträge formlos beim KVJS unter der E-Mail-Adresse konversionsprojekt@kvjs.de gestellt werden. Dabei genügt zunächst eine schriftliche Interessensbekundung. Damit können in der Vorlaufphase Mittel für eine wirtschaftliche und rechtliche Beratung abgerufen werden. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Konversionsprojekt entsteht dadurch noch nicht.