Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) hat ein Positionspapier mit 11 Thesen zum Thema "Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe entwickelt.
Zum Hintergrund:
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll die Rechte von jungen Menschen und Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig stärken. Der neue aufgenommene § 4a SGB VIII hat zum Ziel, die Selbstvertretungen und Selbsthilfe von Adressat*innen anzuregen, zu fördern und diese in die Kinder- und Jugendhilfe strukturell einzubeziehen. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe neben allen individuellen Hilfeentscheidungen auch zukünftig Organisations- und Strukturplanungen gemeinsam mit jungen Menschen und Eltern mit und ohne Behinderung ausgestaltet werden müssen.
Am 12.12.2022 fand ein von der IGfH ausgerichtetes Expert*innengespräch statt. Hierbei trafen sich Fachvertreter*innen aus unterschiedlichen Verbänden, Selbstorganisationen und der Wissenschaft mit Know-how zu Selbstvertretungen, um Entwicklungen rund um Selbstvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe transparent zu machen, Wissen auszutauschen sowie erste Perspektiven für die Zukunft inklusiver und strukturell verankerter Selbstvertretungen zu entwickeln.
Die Ausrichter*innen des Fachgespräches haben auf der Basis der Diskussionen die anfangs erwähnten 11 Thesen zur Absicherung und Weiterentwicklung der Selbstvertretungen ausgearbeitet. Diese finden sich in der Anlage der Fachinformation.