Pflegeeltern geben Kindern und Jugendlichen ein zweites Zuhause, Schutz und Geborgenheit, wenn die leiblichen Eltern zeitweise oder längerfristig nicht mehr für sie sorgen können. 8.042 junge Menschen und 337 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren 2022 in Baden-Württemberg durch das Jugendamt in Pflegefamilien untergebracht. Der Bedarf an geeigneten Pflegefamilien ist unverändert groß. Deshalb starteten Der Paritätische Baden-Württemberg und das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration 2019 die Kampagne „das passt“.
Um kontinuierlich auf den Bedarf an Pflegefamilien hinzuweisen und dafür zu werben, haben wir als Paritätischer Baden-Württemberg alle wichtigen Informationen in zusammengestellt. Sie finden hier alles Wichtige zu den verschiedenen Formen der Unterbringung in Pflegefamilien. Zudem stellen sich die paritätischen Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich der Pflegekinderhilfe kurz vor. Die Bilder der Wanderausstellung zur Kampagne "das passt" haben wir ebenso wie wichtige Broschüren eingestellt.
Sie möchten mehr erfahren oder Pflegestelle werden?
Die erste Kontaktstelle für Fragen für Familien, die sich dafür interessieren, Pflegefamilie zu werden, sind i.d.R. die örtlichen Jugendämter. Natürlich informieren auch die auf diesen Seiten genannten paritätischen Organisationen umfänglich rund um das Thema Pflegefamilie.
Unterstützen Sie Kinder auf ihrem Weg in eine möglichst sorgenfreie Zukunft, in dem Sie sich als Pflegefamilie engagieren!
Vollzeitpflege
Die Unterbringung eines Kindes in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Prinzipiell ist die Rückkehr in die Herkunftsfamilie immer möglich.
Für Kinder, die vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können, besteht die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Pflegefamilie oder bei Pflegepersonen. Die Unterbringung stellt eine Form der Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses dar. Der Gesetzgeber spricht bei dieser Hilfe grundsätzlich von Vollzeitpflege, die in § 33 SGB VIII geregelt ist. Gründe für die Unterbringung in einer Pflegefamilie sind vielfältig. Teilweise erschweren Lebensumstände wie Erkrankung, Trennung, Alleinerziehung, persönliche Krise, Überforderung oder eine Suchtproblematik die Situation der Eltern. Dies kann zu nicht mehr ausreichender Erziehung, Betreuung und Versorgung und teilweise auch zu einer Gefährdung des Wohls des Kindes führen. Die Kinder und Jugendlichen erleben durch die Pflegefamilie in dieser Zeit einen verlässlichen familiären Rahmen, der ihnen Sicherheit, Geborgenheit, Betreuung und Förderung gewährleistet. Während der Zeit der Unterbringung haben die Eltern die Möglichkeit ihre persönliche Situation zu stabilisieren und die Erziehungsbedingungen bei sich zu verbessern. Abhängig davon sowie von den persönlichen Bindungen des Kindes gestaltet sich die Dauer der Unterbringung in der Pflegefamilie unterschiedlich. Deshalb sieht die Vollzeitpflege sowohl die zeitlich befristete als auch die auf Dauer angelegte Lebensform vor. Bei der Entscheidung einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder eines dauerhaften Verbleibs in der Pflegefamilie sind grundsätzlich die Besonderheiten des Einzelfalls abzuwägen und mit allen Beteiligten zu klären. Deshalb sind sowohl die Beratung und Begleitung der Pflegefamilien als auch die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von wichtiger Bedeutung. Diese werden vom Jugendamt und von den freien Trägern der Jugendhilfe sichergestellt.
Pflegefamilie sein passt für uns, weil die Beziehung das Entscheidende ist, nicht die Herkunft
Gastfamilie
Die Unterbringung eines Kindes in einer Gastfamilie wird vor allem für unbegleitete minderjährige Ausländer, straffällige Jugendliche oder seelisch schwer vorbelastete Kinder angestrebt.
Das Angebot JuMeGa® - Junge Menschen in Gastfamilien - wurde von Arkade e.V. gemeinsam mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Zentrum für Psychiatrie Die Weissenau und dem Kreisjugendamt Ravensburg entwickelt. Es werden junge Menschen in Gast- bzw. Pflegefamilien vermittelt, die von seelischer Behinderung betroffen oder bedroht sind und entsprechend über schwerbelastete Vorgeschichten verfügen. Die Gastfamilienverhältnisse werden durch einen sozialpädagogischen Fachdienst umfassend und intensiv begleitet. Das Angebot kann auch für junge Mütter mit Kind, unbegleitete minderjährige Ausländer und für Jugendliche zur U-Haft-Vermeidung genutzt werden.
Pflegefamilie sein passt für uns, weil wir eine soziale Verantwortung tragen.
Erziehungsstelle/sozialpädagogische Pflegestellen
Erziehungsstellen/sozialpädagogische Pflegestellen sind professionelle Pflegefamilien, in denen ein Elternteil eine pädagogische Ausbildung hat. Diese kümmern sich um besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche.
Sie bieten dem Kind beziehungsweise Jugendlichen einen längerfristigen Aufenthalt im familiären Rahmen. Die gesetzliche Grundlage für Erziehungsstellen ist der § 33 SGB VIII Satz 2 „für besonders entwicklungsbeeinträchtige Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen“.
Erziehungsstellen bzw. sozialpädagogische Pflegefamilien werden in diesem Zusammenhang auch „Sonderpädagogische Vollzeitpflege“ genannt. Erziehungsstellen können auch nach § 34 SGB VIII durch Heimerziehung in häuslicher Gemeinschaft angeboten werden. Die öffentlich beauftragte Erziehung findet in beiden Angeboten im häuslichen Umfeld innerhalb der Familie statt. Die professionelle Kompetenz der Erziehungsstelle liegt zum einen in der pädagogischen Qualifikation einer Bezugsperson und zum anderen darin, dass ein freier Träger der Jugendhilfe die Auswahl der Bewerber, die Vermittlung der Kinder oder Jugendlichen und die regelmäßige fachliche Beratung und Begleitung dieser individuellen und intensiven Erziehungshilfe übernimmt.
Pflegefamilie sein passt für uns, weil es für uns Berufung ist.
Bereitschaftspflege
Die familiäre Bereitschaftspflege ist eine zeitlich begrenzte Unterbringung für junge Menschen aufgrund einer akuten oder chronischen Krisensituation.
Bereitschaftspflegefamilien können bei Bedarf zeitnah in ihrem Haushalt aufnehmen. Sie sorgen für Betreuung, Schutz und Versorgung. Sie werden eng durch den Fachdienst eines freien Trägers oder den Pflegekinderdienst des Jugendamtes begleitet und beraten. In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamtes und dem freien Träger wird gemeinsam mit den Eltern der Kindern die im Einzelfall geeignete Hilfe erarbeitet und die Rückkehr nach Hause vorbereitet oder der Übergang in eine dauerhafte Unterbringungsform gestaltet. Die jungen Menschen werden in diesem Prozess altersentsprechend beteiligt und in ihren Kontakten zum Herkunftssystem eng begleitet.
Die Aufnahme in eine Bereitschaftspflegefamilie geschieht durch das Jugendamt. Die rechtlichen Grundlagen sind §§ 27, 33 und § 42 SGB VIII.
Pflegefamilie passt für mich, weil es eine erfüllende Aufgabe ist, wir eigenständig arbeiten können und wir Kindern für eine bestimmte Zeit ein sicheres und geborgenes Zuhause geben können.