Pflegeberufegesetz - Aktueller Sachstand

Fachinformation - geschrieben am 01.08.2019 - 08:58

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verhandlungen über die Pauschalbudgets der Träger der praktischen Ausbildung (TPA) sowie die Pauschalbudgets der Pflegeschulen nach § 30 Satz 1 Absatz 1 Pflegeberufegesetz für die Jahre 2020 und 2021 befinden sich auf der Zielgeraden.

Die Verbände der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg begleiten den Prozess fortwährend. Wir bereiten uns gemeinsam auf die anstehenden Herausforderungen der Umsetzung vor und werden Ihnen bei auftretenden Fragestellungen unterstützend zur Seite stehen. Da die generalistische Ausbildung immer näher rückt, möchten wir Sie zunächst über den aktuellen Sachstand informieren.

Über den Ausbildungsfonds Baden-Württemberg (AFBW) werden in Zukunft folgende Kosten der Pflegeberufeausbildung finanziert:

  • die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen des TPA
  • die Kosten der praktischen Ausbildung (insbesondere Praxisanleitung) des TPA
  • die Betriebskosten der Pflegeschulen einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung

Die dabei berücksichtigten Kosten sind in Anlage 1 der Finanzierungsverordnung aufgeführt (§ 3 PflAFinV i. V. m. Anlage 1).

Die Pauschalbudgets sowie ergänzende Vereinbarungen konnten in mehreren Verhandlungsrunden nahezu geeint werden. Sobald hier eine endgültige Einigung vorliegt, werden wir Sie umgehend über die Höhe der Pauschalen, weiterführende Vereinbarungen sowie die Verfahrensabläufe informieren.

Im Bereich der Ausbildung kommt es durch die Reform zu einem gänzlich neuen System der Ausbildungsfinanzierung. Der neugegründete AFBW (Ausgleichsfond für die Pflegeberufeausbildung in Baden- Württemberg) hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Aufgrund der Komplexität und der noch nicht endgültig abgeschlossenen Verhandlungen, kam es hier in den vergangenen Wochen bereits zu kleineren Verzögerungen und Fristverlängerungen. Wir möchten Sie daher nochmals detailliert über aktuelle Fristen informieren und Hilfestellungen für die Meldungen an den AFBW leisten.

 

Die eigentlich bis zum 15.06.2019 stattfindende verpflichtende Datenmeldung an den AFBW über die zukünftigen Schülerzahlen (Pflegeschulen) bzw. Azubizahlen (Träger der praktischen Ausbildung) kann nun noch bis zum 16.08.2019 durchgeführt werden.

Die übermittelten Werte stellen die Grundlage zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets dar. Außerdem dienen Sie der Bestimmung des gesamten Fondsvolumens. Aufgrund vieler Unsicherheiten, insbesondere der tatsächlichen Anzahl der Schüler/ Azubis im Jahr 2020, empfehlen wir diese erste Datenmeldung eher großzügig vorzunehmen Eine Korrektur der Werte kann im Nachgang noch erfolgen.

Zum Stichtag 15.09.2019 soll dann die Festsetzung des Gesamtfinanzierungsbedarfs sowie der Finanzierungsanteil der jeweiligen Sektoren (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste) erfolgen. Die einrichtungsindividuellen Umlagebeträge für Pflegeeinrichtungen werden Ihnen bis zum 31.10.2019 mitgeteilt. Die Mitteilung des Ausbildungszuschlags für Krankenhäuser erfolgt zum 30.11.2019.

Wann welche Meldungen im Detail zu erfolgen haben, können Sie dem Zeitplan auf der Homepage des AFBW unter https://www.afbw-gmbh.de/termine.html jederzeit entnehmen. Hier finden Sie auch eine Übersicht der Finanzierungssystematik und der Berechnungsgrundlagen für zukünftige Ein- und Auszahlungen des Fonds.

Die LIGA-Verbände befinden sich auch hier in enger Abstimmung und werden Ihnen hoffentlich zeitnah nach Veröffentlichung der Pauschalbudgets Kalkulationshilfen zur Verfügung stellen können. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns im Austausch, wie die voraussichtliche Verrechnung zwischen Trägern der praktischen Ausbildung und den Praxiseinsatzstellen erfolgen kann und wie mit etwaigen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen umzugehen sein wird. Außerdem führen wir Gespräche mit den Pflegekassen, wie zukünftig die Ausbildungszuschläge zu ermitteln und möglichst unbürokratisch abzurechnen sind.

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