Der Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto steigt ab dem 01.07.2021. Im Zuge dessen wird die Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto angepasst.
Die aktuelle Bescheinigung in der ab dem 01.07.2021 gültigen Fassung finden Sie hier.
P-Konto Bescheinigung ab 01.07.2021
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