Am 1. Januar 2021 tritt die neue "Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (VwV)" in Kraft.
Die aktuelle VwV setzt neue Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte
- Ab dem Jahr 2021 stehen 2 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, was eine Erhöhung des Förderbetrages bewirkt.
- Die Förderung erfolgt über einen Einzelfestbetrag (27.000 Euro) pro 50.000 Einwohner. Die Bezeichnung „Leistungskontingent“ wurde in der VwV gestrichen.
- Die Niedrigschwelligkeit der SpDi wird gestärkt.
- Die SpDi sind zentrale Leistungserbringer im außerstationären gemeindenahen Netz der psychiatrischen Versorgung.
- Es besteht eine Dokumentationspflicht.
- Der Einsatz von Psychiatrie-Erfahrenen als Fachkräfte der Genesungsbegleitung wird angestrebt.
Der Liga-Unterausschuss 'Psychiatrie' informiert die Träger der SpDi in einer Online-Veranstaltung am Dienstag, den 15. Dezember 2020 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr über die neuen Strukturen und inhaltlichen Schwerpunkte.
Programm der Veranstaltung:
- Begrüßung / Einführung
Andreas Riesterer, Liga UA Psychiatrie - Kurzes Statement zur neuen VwV
Dr. Michael Konrad, Referat „Psychiatrie, Sucht“ im Ministerium für Soziales und Integration - Informationen zu den neuen Regelungen der VwV - mit Diskussion
Sven Reutner, Liga UA Psychiatrie - Weiterarbeit in sogenannten "Breakout Rooms" (virtuelle Räume) mit den Fachreferent*innen der Verbände (Caritas, Diakonie, Parität/AWO)
Eingeladen sind alle Trägervertretungen der Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sie können sich am Veranstaltungstag direkt in den ZOOM-Videokonferenzraum einwählen.
Zugangsdaten finden Sie in der Einladung.