Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit bei 2G-Regeln

Fachinformation - geschrieben am 01.02.2022 - 14:11

In der vorliegenden Weisung (siehe unten) heißt es bei den "Änderungen zu den Weisungen" im Abschnitt "Minderungen" wie folgt: "Soweit Jobcenter aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, erfolgen Meldeaufforderungen im Kontext von 2G grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung. Der Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen richtet sich nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen der Länder. Soweit in den Ländern 2G-Zugangsregelungen gelten, sind Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G auszuschließen." Demnach entfallen bestimmte Sanktionen, wenn 2G Zugangsreglungen gelten.

 

Bundesagentur für Arbeit Weisung vom 26.01.2022 – Aktualisierung der Weisungen zu den Sozialschutzpaketen

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