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Neue Verwaltungsvorschrift (VwV) - Ambulante Hilfen

Neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen) vom 17. Dezember 2019 (GABl. vom 29.01.2020). Ziel der Landesförderung nach der VwV-Ambulante Hilfen ist es, landesweit bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen zu ermöglichen.

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