Neue Vergütungsvereinbarung 2022 - Soziotherapie in Baden-Württemberg

Fachinformation - geschrieben am 28.03.2022 - 08:36

Die Verhandlungen der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen bzw. den weiteren beteiligten Krankenkassen für die Vergütungsvereinbarungen Soziotherapie sind abgeschlossen.

Folgendes Ergebnis konnte mit den Krankenkassen erzielt werden (siehe Anlage):

  • Die Vergütungen steigen um 2,29 %, entsprechend der Grundlohnsummensteigerung 2022
  • Die Vergütungsvereinbarung hat erneut eine Laufzeit von einem Jahr (1. April 2022 - 31. März 2023)
  • Alle Anlagen aus dem aktuellen Rahmenvertrag bleiben in Kraft

Die Abrechnung der Soziotherapievergütungen erfolgt bisher in der Regel in Papierform. Zukünftig kann die Abrechnung mit einzelnen Krankenkassen auch über einen Datenaustausch (DTA: www.gkv-datenaustausch.de) erfolgen. Aus diesem Grund wurde die Vergütungsvereinbarung um das AC/TK 69 01 000 und um die Positionsnummern (PN) ergänzt. Einzelne Dienste, die Soziotherapie anbieten, sind technisch inzwischen in der Lage über DTA abzurechnen. Diese Dienste setzen sich bitte mit Ihrer abzurechnenden Krankenkasse direkt in Verbindung.

Die Krankenkassen haben die Liga gebeten sich einen Überblick zu erstellen, wie viele Dienste aktuell in der Lage sind, DTA abzurechnen. Aus diesem Grund bitte ich mir unkompliziert mitzuteilen, ob Sie in diesem Jahr bereits über DTA abrechnen wollen.
Mail an Andreas Riesterer: riesterer@caritas-dicv-fr.de

Die Abrechnung über DTA erfolgt in diesem Jahr freiwillig. Die Krankenkassen kündigten im Rahmen der Verhandlungen an, die Abrechnung über DTA in ‚ein/zwei Jahren‘ verpflichtend vorzugeben.

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