Neue Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz auch für Wohlfahrtsverbände

Fachinformation - geschrieben am 05.11.2021 - 10:31

Zum 1. Januar 2022 tritt eine novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.

Die neue Kommunalrichtlinie auf einen Blick (gültig ab 1. Januar 2022)

  • Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteur*innen sowie, jetzt neu, auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Contractoren und gemeinnützige Vereine.
  • Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen: von Personal für die Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen über Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung.
  • Finanzschwache Kommunen profitieren dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
  • Antragstellende aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden. Damit unterstützt das Bundesumweltministerium die erfolgreiche Strukturentwicklung in diesen Regionen.

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie und Beratungsbedarf hilft das Team des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) weiter – telefonisch unter 030 39001-170 sowie per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de

Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet bis 31.12.2021 der Projektträger Jülich (PtJ) unter 030 20199-577 sowie per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de 
Zum 1. Januar 2022 geht die Projektträgerschaft für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) und damit die Kommunalrichtlinie von PtJ auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH über (
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Dokumente zum Download
2022_NKI_Kommunalrichtlinie_des_BMU.pdf 428 KB

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