Neue Empfehlung der Fahrdienstvergütung für teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Per Umlaufbeschluss zum 23.05.2023 beschließt die Pflegesatzkommission stationär nach § 86 SGB XI Baden-Württemberg eine Empfehlung zur Ausgestaltung und Höhe einer personalkostenunabhängigen Fahrdienstvergütung, gültig ab 01.07.2023. Verhandlungen auf örtlicher Ebene sind weiter möglich.
(Info-Brief Servicebereich Entgelt SGB XI - 15/2023)
Die Pflegesatzkommission stationär hat per Umlaufbeschluss zum 23.05.2023 eine neue Empfehlung zu den personalkostenunabhängigen Fahrtkosten (…