Neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Fachinformation - geschrieben am 27.04.2022 - 12:56

Neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Eine kurze Zusammenfassung der Corporate Sustainability Reporting Direktives (CSRD).

Der Entwurf für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und soll sie auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellen.

Was kommt in puncto Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen in Europa zu?
Die CSRD erweitert die Anforderungen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung an europäische Unternehmen. Ziel der EU ist es, mit der CSRD zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft in Europa beizutragen.

 

Die CSRD soll künftig für alle großen und alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU gelten. Die Veröffentlichung soll im Lagebericht erfolgen. Die Standards können auch freiwillig angewendet werden.
Organisationen könne z.B. darstellen, wie sie

  • Schritt für Schritt CO2 Emissionen verringern
  • den Übergang zum zirkulären Wirtschaften gestalten
  • zum Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen beitragen
  • oder für Chancengleichheit und Achtung der Menschenrechte sorgen.

Noch wichtiger als der Bericht selbst ist die Umsteuerung, die im Unternehmen bewirkt wird.
Das Erfassen nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen hilft Organisationen zum Beispiel

  • beim Risikomanagement,
  • bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
  • oder der Gewinnung neuer Kunden und Mitarbeitenden
  • sowie von Investor*innen und Geschäftspartner*innen.

Einige Organisationen werden mit indirekten Anforderungen konfrontiert wie beispielsweise:

  • durch Lieferantenketten
  • Fördermittel, öffentlichen Geldern und Stiftungsgeldern oder
  • bei der Finanzbeschaffung durch Kreditinstitute.

Die CSRD ist noch nicht in Kraft, die EU-Institutionen müssen über die Richtline noch abstimmen.
Der aktuelle Diskussionstand sieht vor, dass die neuen harmonisierten Regelungen europaweit bereits für alle großen Unternehmen ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 gelten könnten. Für Kapitalmarktorientierte KMU später.

  

Erklärvideo: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

(Länge: 3.18 min)

Das Erklärvideo verschafft einen kompakten Überblick über die Inhalte und den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Inhalte basieren auf dem aktuellen Entwurfsstand der EU-Richtlinie. Die finale Ausgestaltung im Rahmen der politischen Verhandlungen zur CSRD auf EU-Ebene soll voraussichtlich im Juni 2022 abgeschlossen sein.

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