NIP ist ein trägerübergreifender Arbeitskreis von Interventionsstellen in Baden-Württemberg. Das Gremium besteht aus rund 35 Frauenunterstützungseinrichtungen, welche Frauen (teilweise auch Männern) nach einem Polizeieinsatz aufgrund Partnergewalt Beratung und Hilfe anbieten.
Im Netzwerk befinden sich Organisationen des Paritätischen Baden-Württemberg, des Diakonischen Werks Württemberg und Baden, der Evangelischen Kirche Württemberg und Baden, der Caritasverbände Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart und Erzdiözese Freiburg mit seinem Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen, der Arbeiterwohlfahrt Württemberg und Baden, Frauenberatungsstellen in autonomer sowie in kommunaler Trägerschaft. NIP wurde im Jahr 2000 durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg ins Leben gerufen.
Die Koordinierung des Netzwerks NIP obliegt dem Paritätischen Landesverband in Kooperation mit dem Freiburger Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt.
Eine Übersicht der Interventionsstellen in Baden-Württemberg (Stand November 2018) finden Sie hier:
Ziele
NIP steht für die gesellschaftliche Ächtung und den Abbau von Gewalt im sozialen Nahraum. Das Netzwerk setzt sich ein für den Ausbau, die Sicherung und Weiterentwicklung des Unterstützungssystems für von Partnergewalt betroffener Frauen, Männer und Kinder, insbesondere nach polizeilichen Interventionen. Ein weiteres Anliegen besteht in der Prävention von Gewalt im sozialen Nahraum.
Arbeitsschwerpunkte
· Monitoring der verzahnten interdisziplinären Interventionspraxis
· Diskussion politischer Prozesse sowie politische Einflussnahme
· Austausch über die Praxis der psycho-sozialen Arbeit in den Interventionsstellen
· Kooperationsgespräche mit anderen Professionen im Verfahren
· Reflexion wissenschaftlicher Erkenntnisse
· Fachliche Weiterentwicklung der Interventionsstellenarbeit und der Arbeit im Interventionsverbund
· Öffentlichkeitsarbeit
· Netzwerkarbeit auf Landes- und Bundesebene
Mitgliedschaft
Mitglied sind Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen (Männer und Kinder), welche
- Erstberatung nach einem Polizeieinsatz in Fällen häuslicher Gewalt anbieten,
- durch ein regionales interdisziplinäres Vernetzungsgremium für die Aufgabe der Erstberatung benannt wurden,
- einen pro-aktiven und zeitnahen Beratungsansatz verfolgen,
- die im Landesaktionsplan Gewalt gegen Frauen erarbeiteten Standards zur Interventionsstellenarbeit als Grundlage ihrer Arbeit erachten.
- Über die Aufnahme entscheidet das Gremium.