MPK-Beschluss vom 07.01.2022; Zweite Stellungnahme des Expertenrats zu COVID-19

Fachinformation - geschrieben am 10.01.2022 - 09:07

Nachfolgend die Beschlusslage der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 07. Januar 2022. Hierbei handelt es sich wie bereits bei den letzten Beschlüssen um bundesweite, inzidenzunabhängige Mindeststandards. Mit weiteren Regelungen auf Landesebene ist daher zu rechnen.

Hier die zentralen Beschlusspunkte:

  1. FFP2-Masken: Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken empfohlen.
  2. Beibehaltung der Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen dürfen mit maximal 10 Personen stattfinden; für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Angehörige des eigenen Haushalts sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes; Kinder unter 14 Jahren bleiben von der Regelung weiterhin ausgenommen.
  3. 2G(+) in der Gastronomie: Grundimmunisierte ohne Booster-Impfung brauchen ab dem 15. Januar 2022 zusätzlich einen negativen Testnachweis; Genesene und "Geboosterte" haben uneingeschränkten Zugang.
  4. Ausnahmen der Quarantäne-Regelung: Die Quarantäne-Zeiten von 14 Tagen für Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten entfällt; geboosterte Kontaktpersonen werden aus der Quarantänepflicht ausgenommen (ebenso vergleichbare Gruppen, wie z. B. frisch Geimpfte oder Genesene); für alle anderen endet die Quarantäne-Zeit künftig nach 10 Tagen; Quarantäne-Zeiten können nach 7 Tagen durch einen negativen PCR- oder Schnelltest beendet werden; in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der EGH können Beschäftigte die Isolation nach 7 Tagen ausschließlich durch einen negativen PCR-Test beenden, sofern sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren; für Schüler*innen sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne bereits nach 5 Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest beendet werden.
  5. Stellungnahme des Expert*innenrats: In ihrer am 06. Januar 2022 veröffentlichten zweiten Stellungnahme hat der Expert*innenrat der Bundesregierung zu COVID-19 weitere ergänzende Erkenntnisse zur Omikron-Variante vorgelegt. Die Stellungnahme finden Sie zu Ihrer Kenntnis ebenso anliegend.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden erneut am 24. Januar 2022 zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

 

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