Masernschutzgesetz - Umsetzungshinweise und Merkblätter des Ministeriums für Soziales und Intergration

Fachinformation - geschrieben am 04.05.2020 - 08:57

Zum 01.03.2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat inzwischen weitere Hinweise und Merkblätter zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 4 Infektionsschutzgesetz vorgelegt.

Diese sind für Paritätische Mitgliedsorganisationenauf der Internetseite im Referat Jugend unter Arbeitshilfen und Handreichungen eingestellt.

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