Das Landesjugendamt hat im Zusammenhang mit der Coronakrise sowohl Eckpunkte für (teil-)stationäre Jugendhilfeangebote als auch für ambulante Jugendhilfeleistungen veröffentlicht. Diese sollen Orientierung für die Praxis geben. Die Eckpunkte werden kontinuierlich fortgeschrieben und an die jeweils gültige Fassung der CoronaVO angepasst. Inzwischen sind die Eckpunkte für beide Bereiche veröffentlicht. Für die (teil-)stationären Hilfen liegen diese in der 5. Fassung und für die ambulanten Angebote in der 4. Fassung vor.
Ansprechperson