KVJS Handreichung: Meldung besonderer Ereignisse und Entwicklungen 47 SGB VIII

Fachinformation - geschrieben am 22.06.2020 - 09:24

(Teil-)stationäre Jugendhilfeeinrichtungen sind aufgrund der gesetzlichen Regelung nach § 47 SGB VIII verpflichtet, dem Landesjugendamt alle Ereignisse oder Entwicklungen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen, mitzuteilen. Doch welche Ereignisse sind relevant und somit meldepflichtig? Das Landesjugendamt hat hierzu eine Handreichung entwickelt, die den Einrichtungen Orientierung geben soll, wann eine Meldung erfolgen muss. Diese liegt inzwischen in der 3. überarbeiteten Version, Stand Oktober 2022 vor. In der letzten Überarbeitung haben die Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Berücksichtigung gefunden.

Ergänzend zur Handreichung steht ein Vordruck für die Meldung zur Verfügung. Hiermit soll ein standardisiertes Meldeverfahren sichergestellt werden und zur Vereinfachung der Meldung für die Jugendhilfeeinrichtungen beitragen. Der Meldebogen findet sich hier.

 

 

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