Kultusministerium stellt klar: Rollierendes System in der Erweiterten Notbetreuung möglich

Fachinformation - geschrieben am 25.05.2020 - 15:09

Fünf Tage nach unserem Schreiben an das Kultusministerin Eisenmann informiert das Kultusministerium in einem Schreiben an den KVJS/Landesjugendamt darüber, was in der aktuellen Corona-VO mit der Formulierung "Vom Mindestpersonalschlüssel ... kann in der erweiterten Notbetreuung abgewichen werden" zu verstehen ist, und weist darauf hin, dass nach § 1a der Corona-VO auch der Betrieb im "rollierenden System" gestattet ist. Bezogen auf die einzelne Gruppe sei die zulässige Höchstgruppengröße von (maximal) der Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße zu beachten (S 1a Absatz 3 der Corona-Verordnung).

 

Schreiben des Kultusministeriums vom 25.5.20 zur Umsetzung der Corona-VO
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