Schuldnerberatung braucht eine zuverlässige und auskömmliche Finanzierung
In den vergangenen Jahren war die Bevölkerung mit Krisen konfrontiert, die in vielen Lebensbereichen zu einer hohen Kostensteigerung und einer hohen Inflation führten. In 2022 suchten insgesamt 3.893 Menschen Hilfe bei den 56 Schuldnerberatungsstellen, die an einer Befragung der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg teilnahmen.
Umso wichtiger ist es, dass sich überschuldete bzw. von Überschuldung bedrohte Menschen an die soziale Schuldnerberatung wenden können. Die soziale Schuldnerberatung umfasst neben der Regulierung von Schulden auch eine Finanz- und
Budgetberatung, eine (ökonomische) Krisenintervention, Verbraucher*innenschutz und als Handlungsfeld Sozialer Arbeit insbesondere eine psychosoziale Beratung.
Menschen, die sich an eine der 22 Schuldnerberatungsstellen im Paritätischen Baden-Württemberg wenden, befinden sich oft in akuten Notlagen und benötigen schnelle Hilfe, z.B. durch existenzsichernde Maßnahmen oder Hilfe bei Erstellung eines Pfändungsschutz-Kontos. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Beratungsstellen ihre Leistung erbringen, sind sehr schwierig. Sie sind geprägt durch uneinheitliche und unzureichende Finanzierungsstrukturen. So leisten Fallpauschalen des Landes Baden-Württemberg nur einen geringen Beitrag zur Refinanzierung, die Zuschüsse nach SGB II und SGB XII und sogenannte freiwilligen Leistungen durch die Kommunen decken ebenfalls nur einen Teil der Kosten. Damit ist landesweit der größte Teil der Schuldnerberatungsstellen auf Eigenmittel, Bußgeldzuweisungen oder Fördermittel angewiesen. Dies wiegt in Anbetracht ständig steigender Fallzahlen und im Zuge der Umsetzung der am 19. November 2023 in Kraft getretenen EU-Verbraucherkreditrichtlinie, durch die weitere umfassende Aufgaben auf die Schuldnerberatungen zukommen, umso schwerer.
Der Paritätische fordert
Damit die soziale Schuldnerberatung ihre gesellschaftlich-volkswirtschaftliche und sozialpolitische Aufgabe wirksam erfüllen kann, bedarf es
- einer auskömmlichen, einheitlichen und flächendeckenden Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung durch die Kommunen,
- des Ausbaus und der Förderung präventiver Angebote,
- der Einrichtung einer Landesfachberatungsstelle für die Schuldnerberatung in Baden-Württemberg.
Beitrag aus ParitätInform 01/2024