Kabinett beschließt zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in BW

Fachinformation - geschrieben am 24.10.2024 - 15:28

Um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern, hat die Landesregierung den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg weiterentwickelt. Das Kabinett hat den Landesaktionsplan 2.0 am Dienstag (22. Oktober) beschlossen.

Menschen mit Behinderungen haben bei der Weiterentwicklung  ihre Stimme eingebracht

In Abstimmung mit der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, und mit Unterstützung der Allianz für Beteiligung e.V. hat das Sozialministerium einen breit angelegten Beteiligungsprozess durchgeführt. Menschen mit Behinderungen und Vertreterinnen und Vertreter der Landesverwaltung kamen in unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammen, formulierten Handlungsbedarfe und diskutierten Lösungsvorschläge. Der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen verabschiedete im Anschluss ein Ergebnispapier, das die Arbeitsgrundlage für den neuen Aktionsplan bildete.

 

Der Aktionsplan gliedert sich in unterschiedliche teilhabepolitische Handlungsfelder und umfasst darin insgesamt 63 Maßnahmen zur Verbesserung:

  • Wohnen und Arbeit
  • Gesundheit
  • Bildung und Kultur
  • Mobilität
  • gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie
  • Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen.
  • Vorangestellt findet sich ein übergeordnetes Handlungsfeld mit allgemeinen Grundsätzen

 

Klar ist, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg nicht nur mit dem Aktionsplan der Landesregierung erfolgen kann sondern eine breite gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.

Nach fünf Jahren soll der zweite Aktionsplan laut Sozialminister Lucha durch ein externes, unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert werden.

Die barrierefreie Fassung und die Übersetzung in Leichte Sprache des aktuell verabschiedeten Landesaktionsplans sind derzeit in Arbeit.

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt, dass das Kabinett den zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beschlossen hat und damit trotz schwieriger Haushaltssituation in die konsequente weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg investieren wird.

Das zentrale Ziel muss es sein, eine flächendeckende, umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu erreichen und den Rechtsanspruch auf umfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in jedem Alter konsequent umzusetzen.

Im Detail bedeutet das insbesondere,

  • eine gleichberechtigte Teilhabe im Kindergarten, an Bildung und in der Schule sowie am Arbeitsleben und in der Freizeit zu ermöglichen
  • ein inklusives Gesundheitssystem in Baden-Württemberg voranzubringen
  • für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wichtige Schritte im Zusammenhang mit einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu gehen
  • Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung mit beispielsweise Familienunterstützenden Angeboten und dem Ausbau von Angeboten des Kurzzeitwohnens wirksam zu unterstützen
  • Präventive Maßnahmen wie Interdisziplinäre Frühförderung für Kinder zu fördern und zu sichern sowie
  • niederschwellige und offene Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu erhalten und auszubauen.

 

 

 

 

Hintergrundinformationen zur UN-Behindertenrechtskonvention

Im Jahr 2009 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der keine Sonderrechte schafft, sondern die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen konkretisiert und spezifiziert. Ziel ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft, also die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

 

 

Unterlagen zum zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in BW
Ansprechperson

test Michael Tränkle

Michael Tränkle
Michael Tränkle
Leitung Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion
Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung, Frühförderung, Kinder u. Jugendliche m. Behinderung
Büro: 0711 2155-228

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