Bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche soll ein Abbruch der Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Das fordert eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten in einem Gesetzentwurf (20/13775), der auf eine Initiative von Grünen und SPD zustande gekommen ist. Er läuft auf eine Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch hinaus.
Abgeordnete von SPD und Grünen haben einen fraktionsübergreifenden Gesetzgebungsvorschlag zur Neuregelung von § 218 StGB vorgestellt. Er sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll zudem gestrichen werden. Darüber hinaus sollen die Krankenkassen fortan die Kosten für Abtreibungen übernehmen.
Nach Angaben der Organisator*innen hatten 236 der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten den Antrag unterschrieben. Abgeordnete aus der Union waren demnach nicht dabei. Die Initiator*innen hoffen auf eine Entscheidung über ihren Antrag im Januar vor Ende der Legislaturperiode.
Im Entwurf heißt es: „Aufgrund der praktischen Auswirkungen stellt die geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Regelungen über den Schwangerschaftsabbruch widerspruchsfrei so in die Gesamtrechtsordnung zu integrieren, dass die grundrechtlichen Positionen in einen verhältnismäßigen Ausgleich gebracht werden. Das erfordert die Akzeptanz eigenverantwortlicher Entscheidungen Schwangerer über die Schwangerschaft jedenfalls in den ersten Wochen der Schwangerschaft. Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht zugunsten von Embryonen und Feten steht einem solchen Konzept nicht entgegen. Die Schutzpflicht adressiert den Staat, nicht die Schwangere. Die Grundrechte der Schwangeren setzen staatlichem Handeln Grenzen.“ Quelle: Deutscher Bundestag
Zuspruch von pro familia
pro familia plädiert seit Jahrzehnten für eine menschenrechtsbasierte, evidenzbasierte Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dies umfasst insbesondere auch die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die Abschaffung der Beratungspflicht zugunsten eines Rechts auf Beratung und den Verzicht auf Fristen und Indikationen.
„Nur wenn sich das Gesetz ändert, verbessern sich die Gesundheitsversorgung ungewollt Schwangerer und die Rahmenbedingungen für Ärzt*innen, die sie unterstützen. Das ist dringend notwendig“, erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. „Die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags haben jetzt die historische Chance, ein Gesetz für reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung zu beschließen. pro familia unterstützt diesen Schritt, wie auch internationale Menschenrechtsgremien, Richtlinien der Weltgesundheit und die Mehrheit der Bevölkerung. Alle Fakten liegen auf dem Tisch, alle Argumente sind ausgetauscht. Der Gesetzentwurf muss noch in dieser Wahlperiode zur Abstimmung kommen. Wir fordern alle Mitglieder des Bundestags auf sich dafür einzusetzen und für den Gesetzentwurf zu stimmen.“ Quelle: pro familia
Widerstand aus der Union
Medienberichten Zufolge, hat die Union entschiedenen Widerstand gegen eine Initiative zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs angekündigt. In diesen heißt es: „Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir uns mit aller Kraft dagegen wehren“. Die Union kritisiert, dass vor den Neuwahlen im Februar „auf den letzten Drücker und zu so einer ethisch-moralisch hochkomplexen Entscheidung über die Beendigung menschlichen Lebens Fakten geschaffen werden sollen“. Für die Union komme der Vorschlag „einem Dammbruch unseres Werteverständnisses“ gleich. Die Fraktion sehe „keine Notwendigkeit, den gesellschaftlichen Konsens zu den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs in Frage zu stellen.“ so stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär. Quelle:msn Nachrichtendienst