Im Anhang stellen wir das "Informationsschreiben zur Anwendung des § 100 Absatz 1 SGB IX bei geflüchteten Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine" des BMAS zur Verfügung. Um Rechtssicherheit herzustellen ist nach Einschätzung des Paritätischen weiterhin die Abschaffung oder mindestens eine Änderung des § 100 SGB IX notwendig.
Grundsätzlich wird im §100 SGB IX ja der Zugang für Ausländer zur Eingliederungshilfe in Deutschland geregelt.
Trotzdem mag das Schreiben jetzt bereits hilfreich sein. Wir freuen uns wie immer über Hinweise auf Auseinandersetzungen über den Zugang zu Leistungen bzw. ihre Refinanzierung.