Zum 01.11.2022 tritt der Anspruch auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX für Menschen mit Behinderung in Kraft.
Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu eine Handreichung erstellt, diese finden Sie hier im Anhang.
Die Vertragskommission SGB IX hat diesbezüglich eine Erweiterung des Landesrahmenvertrags SGB IX beschlossen, dies betrifft den § 53a Assistenz im Krankenhaus.
Die aktualisierten Unterlagen finden Sie in Kürze unter diesem Link: https://www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de/sgb-ix/index.html
Handreichung-Umsetzung-Begleitung-Krankenhaus
Ansprechperson
test Michael Tränkle
Michael Tränkle
Leitung Menschen mit Behinderung
Referat Frühförderung, Soziale Teilhabe
0711 2155-228
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