Mit dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wird ab 2022 eine Wohnungslosenstatistik eingeführt, welche Aussagen zum Umfang und zur Struktur von Wohnungslosigkeit in Deutschland treffen wird. Erste Erhebungen führt das Statistische Bundesamt zum Stichtag 31.01.2022 durch. Diese Statistik erfasst wohnungslose Personen, die institutionell untergebracht sind (§ 3 WoBerichtsG).
Ergänzend zu der neu eingeführten Wohnungslosenstatistik führt die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) gemeinsam mit dem Forschungsinstitut Kantar Public im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine bundesweite Zählung und Befragung wohnungsloser Menschen durch, die durch die Erhebung des Statistischen Bundesamtes nicht erfasst werden. Durch dieses Untersuchungsvorhaben werden Menschen, die ohne Unterkunft auf der Straße bzw. in Behelfsunterkünften nächtigen oder als verdeckt Wohnungslose vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten unterkommen, gezählt und befragt (§ 8 Abs. 2 und 3 WoBerichtsG). In der Woche vom 01. – 07. Februar 2022 sollen diese beiden Personenkreise deutschlandweit in 151 Gemeinden über die lokalen Angebote der Wohnungslosenhilfe und der angrenzende Hilfesysteme direkt gezählt und befragt werden.
Das Forschungsvorhaben wird unterstützt und begleitet von zahlreichen Bundes- und Landesministerien, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Wissenschaftler*innen.
Als weitere Information erhalten Sie in dieser Fachinformation eine Kurzinformation zum Forschungsvorhaben, eine Liste der Gemeindestichprobe sowie ein Empfehlungsschreiben des BMAS.