Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei
Bis Ende 2024 sollen Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im Rahmen des dritten Entlastungspakets vom 03.09.2022 steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein.
Eckpunkte der Regelung sind unter anderem:
Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet - vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2024.
In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und…