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Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Bis Ende 2024 sollen Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im Rahmen des dritten Entlastungspakets vom 03.09.2022 steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein. Eckpunkte der Regelung sind unter anderem: Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet - vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2024. In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und…

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