Impfberechtigung weiterer Menschen in Baden-Württemberg

Fachinformation - geschrieben am 09.03.2021 - 13:55

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung  der höchsten und hohen Priorität für Menschen ab 16 Jahren in Baden-Württemberg vom heutigen Dienstag an.

Das Land hat die Öffnung des Artikel § 3 im Vorgriff auf die am Donnerstag zu erwartende CoronaImpfV des Bundes auf Basis der erweiterten STIKO-Empfehlung beschlossen. Das Ministerium für Soziales und Integration bittet die Impfzentren darum, ab sofort die Impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus § 2und § 3 der CoronaImpfV zu impfen. Außer bei einer attestierten Unverträglichkeit gegen einzelne Bestandteile eines Impfstoffs besteht keine Wahlmöglichkeit des Impfstoffs.

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