Hybride Bildschirmarbeit-Arbeits(schutz)rechtliche Empfehlungen des BMAS

Fachinformation - geschrieben am 26.06.2024 - 09:05

Hybride Bildschirmarbeit hat sich seit der Corona-Pandemie als neue Arbeitsform fest im Berufsleben vieler Menschen etabliert. 2023 boten 77 Prozent der Betriebe ab 50 Beschäftigten die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten an (Quelle: IAB-Forschungsbericht). Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode beinhaltet den Auftrag, "(…) zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten." (Koalitionsvertrag, S. 68 ff.). Diesen Dialog hat das BMAS von September 2022 bis Oktober 2023 in der Politikwerkstatt "Mobile Arbeit" durchgeführt.

Im Rahmen dieser Politikwerkstatt und dem Programm ARBEIT: SICHER + GESUND wurde eine arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlung zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet (s. Anhang).

 

 

Bei dieser Empfehlung handelt es sich lediglich um eine Art Arbeitshilfe zur Umsetzung, eine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung von Mobilem Arbeiten / Homeoffice für Arbeitgeber besteht nicht.

Weitere Informationen hierzu auf der Seite des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/veroeffentlichung-arbeitsschutz-empfehlungen-fuer-hybride-bildschirmarbeit.html?etcc_cmp=newsletter_sofort_informiert_2024-06-19_14-55-53&etcc_med=Email

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