Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für große Unternehmen geregelt. Jedoch können auch KMU mit dem Gesetz konfrontiert werden, sobald eine Zulieferung einer Dienstleistung oder eines Produkts an ein Unternehmen erfolgt, welches zur Berücksichtigung des LkSG verpflichtet ist.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat daher einen FAQ-Katalog und eine Zusammenfassung der Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ veröffentlicht, die als Hilfestellungen dienen sollen.
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