Handreichung "Prävention sexualisierter Gewalt an der Schule – die Rolle der Schulsozialarbeit“

Fachinformation - geschrieben am 18.06.2020 - 07:46

Die Aktion Jugendschutz (AJS), die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Kommunlaverband Jugend und Soziales (KVJS)  haben im letzten Jahr eine gemeinsame Tagung, für Fachkräfte, Fachverantwortliche und Träger der Schulsozialarbeit und Schule im Hospitalhof in Stuttgart durchgeführt.

Die Tagung hatte den Titel „Prävention sexualisierter Gewalt an der Schule – die Rolle der Schulsozialarbeit“. Mittlerweile liegen die dazugehörigen Ergebnisse in Form einer Handreichung vor.

Die wichtigsten Ergebnisse das Fachtages zusammmengefasst:

  • "Missbrauch in der Kindheit kann sich auch später massiv auf die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen auswirken. Gewalterfahrungen aus der Kindheit können in den Menschen fortleben und zu neuen Krisen führen"
  • "Gewalt findet als Entwicklungsbedingung in allen Lebensbereichen von Heranwachsenden (Familie, Peer-Group, Medien, Organisationen) statt"
  • "Früherkennung als generelle Zielperspektive – alle Gefährdungen und potenziellen Kindheitstraumata, denen junge Menschen ausgesetzt sind, müssen frühzeitig erkannt, verhindert und immer bearbeitet werden"
  • "Die Thematik „(Macht-)Missbrauch” ist für alle Organisationen der Sozialen Arbeit, bzw. dort wo Menschen mit Menschen arbeiten, von Relevanz. (Sozial-)Pädagogische Organisationen müssen deshalb jungen Menschen einen zuverlässigen Schutz bieten"
  • "Strukturell bedingte Machtasymmetrien (zum Beispiel Bewertung und Beurteilung) sind immer zwischen Professionellen und Adressat*innen vorhanden, deshalb verfügen solche Organisationen über hohe Risiken des Machtmissbrauchs"
  • "In allen Organisationen besteht ein Fehlerrisiko aufgrund von interagierenden und handelnden Personen. Eine Organisationskultur, in der Fehler angesprochen werden, schafft einen Rahmen der Offenheit in dem (sozial-)pädagogisches Handeln reflektiert wird, Grenzverletzungen angesprochen und nicht toleriert werden"
  • "Schutzkonzepte als Schutzprozesse = besser ist von Schutzprozessen anstatt von Schutzkonzepten zu sprechen"
  • "Zur Regulation von Machtasymmetrien in Organisationen benötigt es Schutzkonzepte/Schutzprozesse. Sie haben das Ziel, zu einer Kultur der Achtsamkeit beizutragen und die Rechte der jungen Menschen zu stärken"
  • "Anzeichen für eine Kultur der Unachtsamkeit sind zum Beispiel: Anschreien wird nicht kritisiert, Aufmerksamkeitsentzug wird nicht angesprochen…"
  • "Wenn Unrecht gegenüber Adressat*innen passiert, müssen sich alle Akteur*innen in Organisationen in geteilter Verantwortung mit der Frage befassen: Wie können wir junge Menschen gemeinsam besser schützen? Schutzkonzepte können deshalb nur vor Ort im Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern, jungen Menschen, zuständigen Behörden und weiteren am Schulleben Beteiligten in einem gemeinsamen Prozess entwickelt werden"
  • "Man kann Schutzkonzepte nicht verordnen und sie sind auch keine Einzelveranstaltung, sondern müssen unter Einbezug aller Beteiligten in laufende Prozesse integriert werden. Schutzkonzepte sind nachhaltige organisationale und partizipative Lern- und kontinuierliche Reflexionsprozesse"
  • "Die Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, auch ein eigenes Schutzkonzept für ihre Praxis zu entwickeln. Zudem kann Schulsozialarbeit den Impuls geben, damit an der Schule in Zusammenarbeit ein Schutzkonzept auf den Weg gebracht wird"
  • "Institutionen müssen sichere Orte für junge Menschen sein. In (sozial-)pädagogischen Kontexten ist eine achtsame, professionelle Beziehung die Voraussetzung für ein positives Klima, um die persönliche Entwicklung und Lernen zu ermöglichen"

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken