Grundlagenpapier Betriebserlaubnis in der stationären Jugendhilfe

Fachinformation - geschrieben am 06.08.2021 - 11:18

Durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes gibt es Änderungen im Zusammenhang mit dem Betriebserlaubnisverfahren. So sind nun neben den bisherigen Voraussetzungen auch die Zuverlässigkeit des Trägers sowie eine ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung vorzuhalten. Des Weiteren sind ein Gewaltschutzkonzept und Verfahren der Selbstvertretung notwendig. Diese Punkte hat das Landesjugendamt in seiner überarbeiteten Auflage berücksichtigt. Zudem hat es Änderungen im Fachkräftekatalog gegeben. Das Landesjugendamt hat die Überarbeitung zudem dazu genutzt Ausführungen zur Inobhutnahme und zum Fachdienst aufzunehmen.

Verändert wurde zudem das Formular für die Beantragung einer Betriebserlaubnis. Die neue Vorlage finden Sie hier.

Das Landesjugendamt hat mit Rundschreiben-Nr. 98/2021 (kvjs.de) über das Erscheinen der 5. Auflage des Grundlagenpapiers und über das neue Antragsformular informiert.

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