Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Fachinformation - geschrieben am 03.07.2019 - 10:24

Ergebnis - Landesweite Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V

Die Verhandlungen für eine landesweite Vergütungsvereinbarung kamen zu einem Abschluss. Die Vergütungsvereinbarung ist mit allen Leistungserbringern und Leistungsträger in Baden-Württemberg vereinbart und bildet die Grundlage für die Umsetzung der Gesprächsbegleitungen. Die Vergütungsvereinbarung nimmt an vielen Stellen Bezug auf die Bundesrahmenvereinbarungen über Inhalte und anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13. Dezember 2017 und konkretisiert die Umsetzung in Baden-Württemberg:

§ 1 Vergütungsanspruch

§ 2 Vergütungsfähige Leistungen

§ 3 Bewohnerpauschale

§ 4 Qualifikation der Berater

§ 5 Leistungsnachweis

§ 6 Mitwirkung Datenerhebung

§ 7 Abrechnung

§ 8 Vertragsanpassung

§ 9 Folge von Vertragsverstößen

§ 10 Kündigung

§ 11 Laufzeit

Die bereitgestellte Vergütungsvereinbarung ist von Ihnen ausgefüllt an die federführende Krankenkasse bzw. dem federführenden Landesverband der Krankenkasse zu senden und die Erklärung zur Erfüllung der Anforderungen nach § 14 der Bundesvereinbarung nachzuweisen.

Wenn Sie eine Vergütungsvereinbarung abschließen, sende Sie diese uns bitte zu.

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