Obwohl das generelle Niveau der Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg, in seinen Städten und Gemeinden, hoch ist, gibt es in der Gesundheitslandschaft vor Ort zahlreiche Baustellen wie Ärztemangel im ländlichen Raum, Über- und Fehlversorgung im stationären Bereich, mangelnde Attraktivität der Pflegeberufe usw. Gefragt sind Lösungen, die sich durch ein hohes Maß an sektoren- und politikübergreifender Vernetzung, Regionalität, Beteiligung, Patientennähe, sozialen Ausgleich und Nachhaltigkeit auszeichnen.
Kommunen sind in den verschiedenen Lebenswelten und ihrer Sozialräumlichkeit Dreh- und Angelpunkt und ein maßgeblicher Akteur der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung ihrer Bürger*innen, wenngleich grundsätzliche Weichenstellungen und der Rahmen der Gesundheitspolitik durch Bund und Land, die Sozialversicherungsträger und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vorgegeben sind.
Mit dem angekündigten Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz) soll noch in dieser Legislatur quasi an die Zielsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes aus 2015 angeknüpft werden. Damit sollen u.a. Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen umgesetzt werden.
Ebenfalls in dieser Legislatur vorgesehen ist eine Novellierung des Präventionsgesetzes. Wichtig wäre es dabei aus unserer Sicht, die bisherige präventionspolitische Engführung auf die Gesetzlichen Krankenkassen zu überwinden und den Präventionsauftrag auf weitere Akteure (Sozialversicherungsträger, Bund, Länder etc.) auszuweiten und deren Kooperation verbindlicher zu gestalten.
Insgesamt müssen ambulante und stationäre Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention, Rehabilitation, Pflege und palliative Medizin sowie bürgerschaftliche Strukturen enger miteinander verzahnt werden. Zur Sicherstellung einer leistungsstarken, bedarfsgerechten, ortsnahen gesundheitlichen und medizinischen Versorgung ist die stärkere Vernetzung der Versorgungssysteme und die Überwindung starrer Sektorengrenzen unerlässlich.
Gesundheitskioske mit Lotsenfunktion im Sozialraum
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, in der kommenden Legislatur niedrigschwellige Beratungsangebote für die Behandlung und Prävention in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen zu errichten. Konkret befinden sich hierfür nun sogenannte „Gesundheitskioske“ im Gespräch. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bereits erste Eckpunkte für ein mögliches Rollout vorgestellt. Gesundheitskioske sollen in sozial benachteiligten Kommunen und Stadtteilen als niedrigschwellige Anlaufstelle der Sozial- und Gesundheitsberatung dienen. Die engere Vernetzung mit kommunalen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen soll eine sozialraumorientierte, integrierte und sektorenübergreifende Versorgung fördern. Den Gesundheitskiosken kommt damit eine wichtige Lotsenfunktion im Sozialraum zu. Bei der Einrichtung der Gesundheitskioske sollen sich die Kommunen mit jeweils 20 Prozent Anschubfinanzierung beteiligen.
Weitere Infos: Gesundheitskioske.
Der Paritätische fordert
- Gesundheitskioske und andere niedrigschwellige Angebote im Einklang mit der bestehenden Infrastruktur vor Ort aufbauen
- Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten vor Ort verankern, vorhandene Ressourcen fördern und sektorenübergreifende Zusammenarbeit stärken
- Wohlfahrtsverbände mit ihren helfenden Ressourcen an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung im Rahmen einer kommunalen Präventionsstrategie stärker beteiligen und unterstützen
- Bürger*innen, Selbsthilfe und Gesundheitsinitiativen an allen gesundheitlichen Gestaltungsprozessen vor Ort beteiligen
Beitrag aus ParitätInform 01/2024
test Regina Steinkemper
