Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen - Landespflegestrukturgesetz (LPSG)

Fachinformation - geschrieben am 18.06.2019 - 13:06

Die aktuelle Situation für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigenin Baden-Württemberg wird dadurch geprägt, dass der sog. Demographische Wandel nichtmehr nur bevorsteht; er vollzieht sich täglich mit wachsender Dynamik und Geschwindigkeit!Die kontinuierlich wachsende Zahl alter Menschen mit einem überuviegenden Anteil vonFrauen bei gleichzeitigem Rückgang des Anteils jüngerer Menschen macht die Organisationvon ausreichenden und passgenauen Wohn-, Unterstützungs-, Hilfe- und Pflegeangebotenzu einer der generationspolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre.

Mit dem "Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen" (kurz: Landespflegestrukturgesetz - LPSG) beabsichtigt das Land Baden-Württemberg den heutigen Anforderungen an eine leistungsfähige, nachhaltige und sozialraumorientierte Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur für Menschen, die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder Behinderung auf diese angewiesen sind, zu entsprechen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 24.08.2018 insbesondere

  • eine Kommunale Planungsverpflichtung
  • die Bildung eines Landesausschusses „Integrativ kooperative Sozialplanung“ zur Beratung von pflege-, alten- und generationspolitischen Fragen
  • ein Infrastruktur-Monitoring
  • sowie ein Monitoring Gesundheitsfachberufe

angemahnt. Darüber hinaus haben die Ligaverbände (siehe dazu die Liga-Pressemeldung vom 05.12.2018) bemängelt, dass das Gesetz auf der Landesebene keine Rahmensetzungen zur strukturellen Gestaltung und Entwicklung mache und es an Verbindlichkeit zur Strukturgestaltung fehle. Diese Kritik wurde auch von den Oppositionsparteien, allen voran der SPD aufgegriffen. Entsprechende Änderungsanträge der Opposition wurden im Sozialausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Parallel zum LPSG wird das bisherige Landespflegegesetz weitergelten, insbesondere was die Abschnitte zur Kreispflegeplanung (diesbezüglich hatte es noch einen Änderungsantrag der Regierungsparteien gegeben), zur Investitionsförderung von Pflegeheimen (bis zur Abwicklung der Förderung) und die Regelungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung (übergangsweise, bis das Pflegeberufegesetz vollumfänglich greift) angeht.

Das "Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen"(Landespflegestrukturgesetz) und zur Änderung des Landespflegegesetzes wurde am 31.12.2018 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

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