Gesetz zum Verbot von Gehsteigbelästigung in Kraft

Fachinformation - geschrieben am 14.11.2024 - 08:44
Bild von Karolina-Grabowska auf Pexels

Seit Mittwoch dem 13.11.2025 sind sogenannte Gehsteigbelästigungen von Ratsuchenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen untersagt. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.

Der Paritätische und pro familia begrüßen, dass die bundesgesetzliche Regelung nun endlich zum Einsatz kommt. Lange haben sich die Verbände gemeinsam dafür stark gemacht.

Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz werden die Rechte der Frauen geschützt. Gleichzeitig wird damit eine gesetzliche Lücke geschlossen und die Länder bekommen klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand.

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

  • Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
     
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
     
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
     
  • Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
     
  • Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des profa Bundesverbandes im Anhang.

 

Quelle: BMFSFJ

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