G-BA - Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: An- und Ablegen von Bandagen und Orthesen

Fachinformation - geschrieben am 18.05.2020 - 09:19

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsfähigkeit des An- und Ablegens von Bandagen und Orthesen als Leistung der Behandlungspflege

Das An- und Ablegen von Bandagen und Orthesen war bisher in der Nummer 4 des Leistungsverzeichnisses als grundpflegerische Leistung verortet. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 17.10.2017 entschieden, dass das Anlegen eines Stützkorsetts im Rahmen der häuslichen Krankenpflege als Leistung der Behandlungspflege verordnet werden kann. Der G-BA hat anlässlich der aktuellen Rechtsprechung das Leistungsverzeichnis angepasst. Die in der Leistungsbeschreibung bereits bestehende Leistung des An- oder Ablegens von stützenden und stabilisierenden Verbänden zur unterstützenden Funktionssicherung der Gelenke wird um eine weitere Leistung des An- oder Ablegens von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen ergänzt, die z.B. bei degenerativen Erkrankungen Verordnungsanlass von Orthesen, wie z.B. einem Stützkorsett, sein können

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