Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen bei der Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens. Die Elternbeteiligung in den Kommunen soll quantitativ ausgebaut sowie überregional oder landesweit qualitativ weiterentwickelt werden.
Elternmentorenprogramme können Eltern und Erziehungsverantwortliche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen insbesondere in Bildungsfragen und hier speziell an den Systemübergängen beraten und begleiten. Dies erhöht die Bildungschancen von Kindern zugewanderter Familien und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für einen gesicherten sozialen Status.
Das Land stellt hierfür in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass der Landtag die entsprechenden Mittel bereitstellt. Der Förderaufruf startet bereits jetzt, um möglichst frühzeitig nächstes Jahr und nahtlos zu der laufenden Förderung beginnen zu können.
Gefördert werden:
- Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen sowie Erstattung der Auslagen für ihre Tätigkeit.
- Anlassbezogene oder regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Förderung der Elternbeteiligung.
- Überregionale oder landesweite Qualifizierung und Weiterbildung für haupt- und ehrenamtlich Tätige.
Gefördert werden Kommunen oder freie Träger, zum Beispiel Verbände, Vereine, Migranten(selbst)Organisationen, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten.
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 11.10.2024.
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Auf der Website des Regierungspräsidiums finden Sie ebenfalls die Anträge für die Projektförderung.
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen für den Förderaufruf zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
E-Mail:Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Die Anträge müssen bis zum 11. Oktober 2024 eingegangen sein.
test Feray Şahin
