Bitte beachten Sie die Antragsfrist zum 30. Dezember 2024
Die Landesregierung plant, für die Unterstützung von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in den Jahren 2025 und 2026 weitere Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Bis zur Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers steht das Programm unter Haushaltsvorbehalt. Frauen mit Zuwanderungsgeschichte sind seit vielen Jahrzehnten ein wichtiger Teil der baden-württembergischen Gesellschaft und tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Entwicklung in allen Lebensbereichen bei. Allerdings geschieht dies häufig im Hintergrund.
Potenziale der Frauen weiter stärken
Da der erste Förderaufruf weit überzeichnet war, möchte das Land Frauen mit Zuwanderungsgeschichte erneut in den Fokus nehmen. Mit den geförderten Maßnahmen sollen die Potenziale von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte weiter gestärkt werden.
Im Einzelnen werden insbesondere Maßnahmen gefördert, bei denen zugewanderte Frauen ihr eigenes Potenzial entfalten können und bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt, basierend auf ihren individuellen Kompetenzen, unterstützt werden. Und schließlich soll ihre Selbstbestimmung und ihr Handlungsspielraum zur Nutzung individueller Chancen erhöht werden.
Bis zu 30.000 Euro je Maßnahme
Gefördert werden Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse) sowie freie Träger. Die Kommunen können einen anteiligen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent und freie Träger in Höhe von bis zu 90 Prozent erhalten. Der Höchstsatz beträgt 30.000 Euro je Maßnahme.
Das Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle übernimmt die Antragsberatung. Dort sind die Anträge mit dem vorgesehenen Antragsformular bis zum 30. Dezember 2024 abzugeben. Frühestmöglicher Beginn der Maßnahmen ist der 1. April 2025.
Bei der Förderentscheidung wird das Ministerium von einem plural besetzten, unabhängigen Expertengremium beraten. Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Strategiegruppe des Netzwerkes Integration sowie der Arbeitsgruppe „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Mit Unterstützung des Gremiums ist es möglich, aus den zahlreichen eingegangenen Anträgen erfolgsversprechende Empowermentprojekte für Frauen für eine Förderung auszuwählen.
Begriffsbestimmung:
Frauen mit Zuwanderungsgeschichte im Sinne dieses Förderaufrufs sind Frauen mit eigener Zuwanderungserfahrung und deren Nachkommen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Vermittlung von Informationen zu den Rechten und Chancen von zugewanderten Frauen (Nr. 2.1)
- Maßnahmen zur Stärkung und Unterstützung von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit (Nr. 2.2)
- Maßnahmen zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte (Nr. 2.3)
- Ausschluss: bereits existierende Projekte können nicht gefördert werden
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse) sowie freie Träger.
Wie wird gefördert?
Von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei freien Trägern in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, höchstens jedoch mit 30.000 Euro insgesamt je Projekt.
Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt.
Die jeweiligen Maßnahmen sollen im Jahr 2025 beginnen und müssen spätestens am 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme bereits vor der Bewilligung begonnen wurde. Eine Maßnahme ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind.
Zuwendungen für Maßnahmen, die aus anderen Programmen des Landes oder von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gefördert werden, sind ausgeschlossen.
Wann ist mit der Entscheidung über die Anträge zu rechnen?
Der Versand der Bescheide durch das Regierungspräsidium Stuttgart ist für März 2025 vorgesehen.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung ist vom Projektfortschritt abhängig. 10 % der Fördersumme wird erst nach Vorlage und Prüfung des Schlussverwendungsnachweises ausgezahlt.
Zur Auszahlung des Zuwendungsbetrages beziehungsweise eines Teilbetrages füllen Sie bitte das auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart dafür bereitgestellte Mittelabrufformular aus und senden es per E-Mail an
Weitere Fragen?
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2025 „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt beziehungsweise abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Frau Schwärzle: 0711 904-11517
Herr Brünner: 09342 9363-612
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
test Feray Şahin

test Nathalie Wollmann
