Förderaufruf: Aufholen nach Corona im Arbeitsfeld mobile Jugendarbeit

Fachinformation - geschrieben am 27.10.2021 - 11:37

Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg führt die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V.  (LAG MJA/SW) führt ab 1. November 2021 ein Projekt zum Aus- und Aufbau Mobiler Jugendarbeit (MJA) und Mobiler Kindersozialarbeit (MKSA) in BW durch.

 

Dafür stehen insgesamt 7,7 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm des Bundes und der Länder „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bis Dezember 2022 zur Verfügung.

 

Die Umsetzung des Aktionsprogramms ist für zwei Bereiche vorgesehen:

1. Der pauschale Fördersatz für bereits geförderte Personalstellen in der MJA und MKSA erhöht sich für die Jahre 2021 und 2022 auf 17.800,00 Euro. Diese Erhöhung wird für die MJA durch die Regierungspräsidien und für die MKSA durch die Projektleitung der LAG MJA/SW umgesetzt. Dafür müssen keine Änderungsanträge gestellt werden.

2. Der Aus- und Aufbau zusätzlicher bzw. neuer personeller Kapazitäten in der MJA bzw. MKSA kann pauschal mit einem Fördersatz von 76.300,00 EUR pro Vollzeitstelle/Jahr gefördert werden. Förderfähig sind Personalkosten, stellenbezogene Sachkosten sowie pädagogische Sachmittel. Für den Ausbau personeller Kapazitäten können bereits geförderte Stellen in der MJA bzw. MKSA aufgestockt werden.

Die Aufstockung soll bezogen auf die Einrichtung mindestens 20% eines VZÄ betragen. Neue zusätzliche Stellen in bestehenden oder neuen Einrichtungen der MJA bzw. MKSA können ebenfalls gefördert werden.

 

Antragsfristen (für Bereich II.):

30.11.2021 für Aufstockungen und Einrichtung neuer Stellen beginnend ab 01.11.2021

31.01.2021 für Aufstockungen und Einrichtung neuer Stellen beginnend ab 01.01.2022

 

Nähere Informationen zu dem erhöhten Fördersatz und zu den Stellenaufstockungen/-schaffungen sind in der weitergeleiteten Mail und im Anhang zu finden.

 

Differenzierte Informationen zu Förderbedingungen und Verfahren können im Informationschreiben in der Anlage nachgelesen werden. Die entsprechenden Antragsformulare werden hier zu finden sein.

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