Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
die am 13. November 2024 in Kraft getretenen neuen Regelungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbieten bestimmte Einwirkungen auf Schwangere – sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ – vor Beratungsstellen und vor medizinischen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Daneben wird auch das Fachpersonal vor der Behinderung bei seiner Arbeit geschützt.
Beigefügt finden Sie eine Übersicht von häufig gestellten Fragen zu den neuen Regelungen sowie ein entsprechendes Merkblatt. Das Ziel dieser FAQ und des Merkblatts ist es, die wesentlichen Bestimmungen klar und gebündelt zu erläutern. Damit möchten wir mögliche Fragen beantworten, die Anwendung des Gesetzes erleichtern und etwaige Unsicherheiten reduzieren. Durch die bereitgestellten Informationen soll zudem das betroffene Fachpersonal schnelle und praxisnahe Orientierung erhalten, damit die Regelungen ihr Ziel bestmöglich erfüllen können: Den Schutz von Schwangeren vor nicht hinnehmbaren Belästigungen.
In solchen Situationen sollten die zuständigen Behörden wie die Polizei oder das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Wichtig ist es dabei, den Vorfall gegenüber der Behörde genau zu beschreiben und am besten auch zu erklären, weshalb hier eine verbotene Gehsteigbelästigung vorliegen könnte. So erhalten die Polizei oder das Ordnungsamt eine sichere Entscheidungsgrundlage, auf der sie effektiv handeln können.
Damit die neuen Regeln zur Gehsteigbelästigung schnell und breit umgesetzt werden, muss der Umgang mit ihnen bekannt sein. Auch dazu haben wir die als Anlage beigefügten Informationen erstellt. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie diese an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
test Feray Şahin
