Familiennachzug aus Drittstaaten wieder möglich

Fachinformation - geschrieben am 19.08.2020 - 11:40

Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2020 die schrittweise Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen. Aufgrund des Beschlusses ist u.a. die Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung wieder uneingeschränkt möglich. Für Menschen eines abgelaufenen bzw. in Kürze ablaufenden Visums besteht ggf. die fristgebundene Möglichkeit einer vereinfachten Neuausstellung ("Neuvisierung"). Diese muss innerhalb eines Monats beantragt werden. Informationen ab wann die Frist für Neuvisierung beginnt, müssen den Internetseiten der jeweils zuständigen Auslandsvertretung entnommen werden (zum Beispiel Türkei oder Beirut). Immerhin können Eltern zu inzwischen volljährig gewordenen UMF trotzdem noch einreisen. Das Gleiche gilt für die Einreise von im Ausland volljährig gewordenen Kindern, wenn beim Erstantrag des Visums die Betroffenen noch minderjährig waren und sich die übrigen Umstände nicht geändert haben.

Eine individuelle Information der Betroffenen über die 1-Monatsfrist wird seitens des AA nicht für notwendig erachtet.
Interessant ist, dass das AA einräumt, dass auf den Webseiten einiger deutscher Auslandsvertretungen das fristauslösende Datum für die Rückmeldung zur Neuvisierung nur schwer zu finden ist. Diese Fälle wären darin begründet, dass sich die Auslandsvertretung Corona-bedingt noch im Notbetrieb befindet und eine Neuvisierung daher ohnehin nicht möglich ist. Nachteile für Betroffene durch unvollständige oder fehlende Informationen auf den Webseiten der Auslandsvertretungen seien nicht zu befürchten, da die Monatsfrist erst mit Veröffentlichung der vollständigen Information auf der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung beginnt.

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