Fachkonzept für Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern

Fachinformation - geschrieben am 27.09.2019 - 10:44

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich der Werkstatt haben, können diese Leistungen ab dem 1. Januar 2018 auch außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei anderen Leistungsanbietern in Anspruch nehmen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Ende Dezember das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich für die anderen Leistungsanbieter vorgelegt. Mit dem Fachkonzept bündelt die BA die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter und präzisiert sie im Interesse einer einheitlichen Anwendung und Qualität der Leistungsausführung.

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