Evaluation der Akkreditierungs- und Zulassungsverfahrens in der Arbeitsförderung (AZAV)

Fachinformation - geschrieben am 12.06.2019 - 11:51

Evaluation der Akkreditierungs- und Zulassungsverfahrens

Die Evaluationsstudie ging der Frage nach, inwiefern Regelwerk und Umsetzungspraxis der AZAV geeignet sind, das Ziel der Qualitätssicherung in den Maßnahmen der Arbeitsförderung zu erreichen. Außerdem sollten Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Systems aufgezeigt werden. In die Studie sind insbesondere Ergebnisse von Online-Befragungen bei Fachkundigen Stellen, Trägern, Arbeitsagenturen und Jobcentern eingeflossen.

Wesentliche Ergebnisse:

  • Dem System der Akkreditierung und Zulassung wird generell eine qualitätssichernde Wirkung im Sinne der Sicherung von Mindeststandards bei Trägern und deren Maßnahmen bescheinigt.
  • Obwohl als wichtiges Qualitätskriterium eingeschätzt, sehen befragte Fachkundige Stellen und Träger allerdings die kontinuierliche Beschäftigung des Personals und eine angemessene Bezahlung als durch die AZAV nicht gesichert an. Der Mindestlohn wird von vielen Befragten nicht als angemessene Bezahlung angesehen.
  • Die genannten Akteure sehen die AZAV eher als Grundlage für Qualitätssicherung denn als Garant, da durch die AZAV bei weitem nicht alle Aspekte der Durchführungsqualität mitgeprüft werden und dies im Wesentlichen Aufgabe der BA ist. Die AZAV hätte zu einer Einschränkung der Trägerangebote im ländlichen Raum geführt, so eine weitere Kritik.
  • Die Umsetzung der AZAV wird in der Praxis uneinheitlich wahrgenommen, was v.a. mit einer unterschiedlichen Prüftiefe zwischen Fachkundigen Stellen bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zusammenhängt.
  • Aufwand und Kosten der Träger- und Maßnahmenzulassung werden sowohl von einer Mehrheit der Fachkundigen Stellen im Hinblick auf die Akkreditierung als auch von vielen Trägern im Hinblick auf die Träger- und Maßnahmenzulassung als sehr hoch und im Verhältnis zum Nutzen als unangemessen eingestuft.
  • Die Träger beklagen Doppelprüfungen: Prüfungen finden beim Träger einerseits im Rahmen der Zulassung (Trägerzulassung inklusive jährliche Überprüfung und Re-Zulassung; Maßnahmezulassung) durch die Fachkundigen Stellen und andererseits im Rahmen der Durchführungskontrolle durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter sowie den Prüfdienst der Bundesagentur für Arbeit statt.
  • Nach der Studie werden die Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS-S) von allen befragen Akteursgruppen als Steuerungsinstrument grundsätzlich als sinnvoll angesehen. Ihnen wird bescheinigt, dass sie eine Kontroll- und Orientierungsfunktion für Träger schaffen und dass sie zur Arbeitsentlastung von Agenturen für Arbeit und Jobcentern beitragen. Als Schwachstellen werden allerdings auch die Festlegungen zur Gruppengröße von 15 Teilnehmenden genannt und grundlegende Schwierigkeiten bei den Zulassungsverfahren für FbW- Maßnahmen oberhalb der Bundesdurchschnittskostensätze genannt. Das Zustimmungsverfahren beim OS Halle wird als teuer, zeitaufwändig und unkalkulierbar eingeschätzt und hält viele Träger davon ab, entsprechende Maßnahmen einzureichen.
  • Bei der Maßnahmenzulassung treten Zuordungsprobleme auf.
  • Kommunikation und Austausch: Seitens der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter wird aber ein Mangel an Austausch zwischen Fachkundigen Stellen und Agenturen für Arbeit/Jobcenter (v.a. über Prüfergebnisse) beklagt. Dieser Austausch ist im System allerdings nicht vorgesehen. Als sinnvoll wird in der Studie auch ein intensiver und stetiger Austausch zwischen Trägern und lokalen AA/JC angesehen, etwa in regionalen Fachgruppen.

Die gesamte Studie haben wir Ihnen als Download zur Verfügung gestellt.

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