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Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben für Verbandsklagen zum Schutz und der Stärkung der Kollektivinteressen der Verbraucher*innen am 29. September 2023 zugestimmt. Das Gesetzes dient der Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie 2020/1828. Das Gesetz wurde am 12. Oktober 2023 im BGBl. 2023 I Nr. 272 (siehe Link) verkündet und ist somit am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten.

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