Bereits 2013 hatte der Deutsche Verein in seinen Empfehlungen zur Qualität von Kindertageseinrichtungen die Rolle und Bedeutung der Träger und 2012 die der Fachberatung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in den Einrichtungen hervorgehoben. Inzwischen rückt die Rolle von Trägern erlaubnispflichtiger Kindertageseinrichtungen als zentrale Akteure zur Gewährleistung und Sicherstellung eines qualitäts- und bedarfsorientierten Angebots mehr und mehr in den Fokus von Bund, Ländern, Praxis, Wissenschaft und Politik.
So hat der Bund mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ 2019 die „Trägerqualität“ erstmals in den Blick genommen. Einige Länder haben diesen Impuls aufgegriffen bzw. Aspekte der Qualität von Kita-Trägern landesgesetzlich oder untergesetzlich gerahmt. Gleichwohl steht die Diskussion der Frage, welchen Stellenwert die Qualität von Kita-Trägern im System der Kindertagesbetreuung hat und wie sie sich auf Einrichtungen auswirkt, noch am Anfang. Nach Ansicht des Deutschen Vereins müssen sich nicht nur die Mitarbeitenden mit der Qualität in ihren jeweiligen Kindertageseinrichtungen auseinandersetzen. Vielmehr sind die Träger selbst gefordert, sich ihrer Verantwortung für die Qualitätssicherung in den Einrichtungen bewusst zu sein und sich dieser zu stellen. Da ihre eigene Qualität entscheidenden Einfluss auf die Qualität der von ihnen zu verantwortenden Einrichtungen hat, müssen sich Träger auch damit auseinandersetzen.
Mit den nachstehenden Empfehlungen möchte der Deutsche Verein deshalb erstens zur Sichtbarmachung dieses Zusammenhangs beitragen. Zweitens sollen die Empfehlungen dazu dienen, über Qualitätsanforderungen an Kita-Träger zu informieren, deren Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln.
Im Downloadbereich finden Sie auch die oben genannten Empfehlungen zur aus den Jahren 2012 und 2013.